Unser VfR

Beiträge VfR Hettenleidelheim                                                         Stand: 01.01.2019


Mit der Einführung des Einheitlichen Europäischen Zahlungsraumes SEPA ändern sich zum

1. Februar 2014 die Bedingungen für den Zahlungsverkehr. Wir ziehen deshalb nur den Jahresbeitrag ein.

Wir würden uns freuen sie als neues Vereinsmitglied begrüssen zu dürfen.

 Info zur SEPA-Einführung


Mit der Einführung des Einheitlichen Europäischen Zahlungsraumes SEPA ändern sich zum 1. Februar 2014 die Bedingungen für den Zahlungsverkehr.

Wir werden aber in der KW 5 einen „normalen“ Bankeinzug tätigen.

Die bisherige Einzugsermächtigung wird künftig durch das SEPA-Lastschriftmandat ersetzt. Bereits erteilte Einzugsermächtigungen werden von uns automatisch in ein SEPA-Mandat überführt. Bei Änderungswünschen bitten wir Sie um Nachricht.

Für die Abbuchung der Beiträge haben Sie uns bislang eine Einzugsermächtigung erteilt, die auch weiterhin ihre Gültigkeit behält. Sie wird lediglich um die Bedingungen gemäß dem neuen europäischen Zahlungsverkehrssystem SEPA ergänzt, welche wir Ihnen nachfolgend mitteilen. Die bisherige Einzugsermächtigung heißt dann SEPA-Lastschriftmandat.

 

Die Abbuchung der Beiträge erfolgt zukünftig nicht mehr mittels der Konto-Nr. bzw. Bankleitzahl sondern über Ihre internationale Kontonummer (IBAN) und Bankleitzahl (BIC). Neben diesen Daten ist zukünftig eine eindeutige Mandatsreferenz zwischen Ihnen als Mitglied und dem Verein festzulegen. Ferner wird bei den Lastschriftabbuchungen die Gläubiger-ID des Vereins angegeben. Folgende Daten werden Ihnen zukünftig bei den Lastschrifteinzügen übermittelt:

Mandatsreferenz               "Ihre Mitgliedsnummer"

Gläubiger-ID VfR                 DE43ZZZ00000407662


SEPA-Umstellung
Mit SEPA (Single Euro Payments Area, einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum) wird zukünftig der Euro-Zahlungsverkehr in Europa vereinheitlicht. Jeder Kontoinhaber, ob Privatperson, Unternehmen oder Verein, ist von der Umstellung auf SEPA betroffen. In der „Verordnung Nr. 260/2012 zur Festlegung der technischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro“(SEPA-Verordnung) ist der 1. Februar 2014 als verbindlicher Auslauftermin für die nationalen Zahlverfahren für Überweisungen und Lastschriften in den Euroländern festgelegt. Ab diesem Zeitpunkt werden die nationalen Überweisungs- und Lastschriftverfahren durch die SEPA-Zahlverfahren ersetzt.


IBAN und BIC

Bei der SEPA-Überweisung und der SEPA-Lastschrift werden die Kontoverbindungen von Zahler und Zahlungsempfänger künftig durch die IBAN (International Bank Account Number, internationale Kontonummer) und den BIC(Business Identifier Code, internationale Bankleitzahl) identifiziert anstatt wie bisher anhand von Kontonummer und Bankleitzahl. Die IBAN wird für jede bestehende Kontonummer vergeben. * Wenn Ihr Verein mehrere Konten hat, wird für jedes Konto eine separate IBAN vergeben


Der BIC läuft aus:

Der BIC wird zur Identifizierung der Kontoverbindung nicht mehr nötig sein nach dem 1. Februar 2014 für Inlandszahlungen und nach dem 1. Februar 2016 für grenzüberschreitende Zahlungen.

Im Fall einer unberechtigten Abbuchung können Sie diese zukünftig innerhalb von 8 Wochen zurückgeben. Um unnötige Kosten zu vermeiden, sollten Sie aber in solchen Fällen vorher Rücksprache mit der Kasse nehmen. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.


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